Der OV Stab

Der OV Stab ist die Verwaltungskomponente eines Ortsverbands. Mitglieder des Stabes sind 

 

Nähere Informationen zu den Personen erhalten Sie nach der Auswahl der Funktionen im Menü oben.

Der/Die Ortsbeauftragte (OB)

Aufgabenbeschreibung
(allgemein):

  • Der/Die OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung.
  • Dabei vollzieht er/sie das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV.
  • Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
  • Der/Die OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines/ihres OV verantwortlich.
  • Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. Zielfindung im Ortsverband bedient er/sie sich der Team-Strategie.
  • Im Einsatzfall ist er/sie der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.
  • Er/Sie ist der organisatorische Leiter/in des THW-Einsatzes in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
  • Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er/sie Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
  • Er/sie repräsentiert den Ortsverband nach außen.
  • Er/sie ist Ansprechpartner/in für die örtliche Helfervereinigung e.V.

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Der/Die stellvertretene Ortsbeauftragte (stv OB)

Aufgabenbeschreibung
(allgemein):

  • Der/Die stv. OB ist Leiter/in des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter/in des/der OB. In seiner/ihrer Abwesenheit nimmt er/sie dessen/ihre Funktion und Aufgaben wahr. Er/sie ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OVStabes.

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Der Ausbildungsbeauftragte / Die Ausbildungsbeauftragte (AB)

Aufgabenbeschreibung
(im Einzelnen):

  • Der/Die AB koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV.

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Der Verwaltungsbeauftragte / Die Verwaltungsbeauftragte (VwB)

Aufgabenbeschreibung
(allgemein):

  • Der/Die VwB ist für die Erledigung der Verwaltungsarbeiten
    im OV verantwortlich.

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Der Schirrmeister / Die Schirrmeisterin (SM)

Aufgabenbeschreibung
(allgemein):

Der/Die SM ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung
der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des OV mit
verantwortlich.

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Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit / Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

Aufgabenbeschreibung
(allgemein):

Der/Die BÖ ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden.

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Der Ortsjugendbeauftragter / Die Ortsjugendbeauftragte (OJB)

Aufgabenbeschreibung
(allgemein):

  • Der/Die OJB ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung
    der Junghelfer/Innen des OV zuständig.
    (Bei mehreren OJB regelt der stv. OB die Kompetenzen
    untereinander.)

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Der Koch / Die Köchin (Koch)

Aufgabenbeschreibung
(allgemein):

  • Der Koch/Die Köchin ist für die Verpflegung und Betreuung der
    Helfer im OV verantwortlich.

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Der Fachberater / Die Fachberaterin (FaBe)

Aufgabenbeschreibung
(allgemein):

  • Der FaBe vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungs-Struktur von Anforderern / Bedarfsträgern. Er berät Einsatzleiter, -leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und insbes. über die modulare Zusammenstellung von THW Potenzial für den konkreten Einsatzbedarf.
  • Außerhalb von Einsätzen hält er Verbindung mit Führungspersonal und -stellen Dritter, unterstützt die Einsatzvorbereitung und tauscht Erfahrungen aus.
  • Er handelt im Auftrag des zuständigen OB, bzw. (je nach Zuordnung) des Geschäftsführers (GF), des Landesbeauftragten (LB) oder des Präsidenten THW und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an.
  • In vorbereiteten, fest definierten Führungsstäben / - gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben / -gremien kann der FaBe vom Leiter angefordert werden.
  • Er ist zum ständigen Informationsaustausch über einsatzrelevante Fakten mit den FaBe und ggf. Führungskräften im Geschäftsführerbereich (GFB) verpflichtet.
  • Die Geschäftsstelle (GSt) unterstützt und koordiniert den Informationsaustausch der FaBe, sammelt und vermittelt die Daten.

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