Um Einsatzfahrzeuge des THW fahren zu dürfen, ist eine sogenannte THW-Fahrgenehmigung notwendig. In der jährlichen Belehrung werden die THW-KraftfahrerInnen unter anderem mit aktuellen Änderungen im Straßenverkehrsrecht vertraut gemacht und für das Fahren mit Sondersignal sensibilisiert.
Die Belehrung war in diesem Jahr in einen Theorie-Teil für die KraftfahrerInnen und in einen praktischen Teil für alle HelferInnen des Ortsverbands gesplittet. Im praktischen Teil wurde die Grundlagen zum Thema Ladungssicherung nähergebracht. In zwei Fahrversuchen wurde den Teilnehmenden dargestellt, welche negativen Folgen eine ungenügend gesicherte Ladung haben kann.
Parallel besuchten neun HelferInnen die jährlich stattfindende Ausbildung am Tunnelrettungszug. Im Falle eines Einsatzes für den Tunnelrettungszug würde dieser durch Kameraden der Feuerwehr bzw. des THW besetzt. Die Ausbildung schafft Grundlagen in der Bedienung der Einsatzmittel im Zug. Deutschlandweit hält die deutsche Bahn sechs dieser Züge in ständiger Einsatzbereitschaft. Einer der Züge ist im Hauptbahnhof Kassel stationiert.