Kassel,

THW-Helfervereinigung beschafft Konturmarkierungen für Einsatzfahrzeuge

21.02.2018, Kassel. Durch reflektierende Konturmarkierungen sind Fahrzeuge in der Dunkelheit deutlich besser zu erkennen. Nicht zuletzt deshalb sind die Markierungen ab 2013 bei Großfahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nachrüstungspflicht bei Bestandsfahrzeugen vor 2011 besteht jedoch nicht. Fahrzeuge unter 7,5t mit Blaulicht können, müssen allerdings nicht ausgestattet werden. Soweit die gesetzlichen Vorgaben.

Um dennoch eine bessere Sichtbarkeit und damit auch Sicherheit der Helfer zu erreichen hat die THW-Helfervereinigung Kassel e.V. das Projekt Konturmarkierungen an Einsatzfahrzeugen umgesetzt. Unterstützt wurde der gemeinnützige Verein, dessen Zweck die Förderung des THW Ortsverbands Kassel ist, von der Matthias-Kaufmann-Stiftung, die einen Teil der Materialkosten finanzierte sowie der Fa. Wagner-Projekte, die das Material lieferte und wertvolle Tipps zur Beklebung gab.

In einem ersten Schritt wurden nun vier Fahrzeuge in Eigenleistung fachgerecht beklebt. Nach einigen Vorarbeiten sollen die im Ortsverband vorhandenen Anhänger entsprechend folgen.

An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an unsere Unterstützer sowie fleißigen „Bekleber“ für die hervorragende Zusammenarbeit. (tw)


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